AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz AGB genannt) der Promotion Schlimgen, Petra Wiedenhöfer (nachfolgend kurz Schlimgen Promotion genannt) werden Inhalt aller vertraglichen Geschäftsbeziehungen und vertraglichen Vereinbarungen.

1. Allgemein

1.1. Nachstehende AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widerspricht Schlimgen Promotion ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form von Promotion Schlimgen. Promotion Schlimgen ist zu jeder Zeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller eventuell vorhandenen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern und / oder zu ergänzen. Die vor den Änderungen eingegangenen Aufträge werden nach dem zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses gültigen AGB bearbeitet.

1.2. Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht Schlimgen Promotion darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV - Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden dabei vertraulich behandelt.

1.3. Schlimgen Promotion stellt ihre angebotenen Dienstleistungen auf der Grundlage der AGB zur Verfügung.

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte

2.1. Alle durch Schlimgen Promotion geschaffenen Ideen, Konzepte, Planungen, Präsentationen Projektskizzen, Projektpapiere, Layouts und Werke sind geistiges Eigentum von Promotion Schlimgen.

2.2. Die von der Schlimgen Promotion erstellten Werke sind ausschließlich für den Vertragspartner des jeweiligen Auftrages bestimmt. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Verwertung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur nach vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung durch Promotion Schlimgen, als Urheberin, zulässig. Zusätzlich bleibt die Ausführung ihrer Konzeptarbeit allein Schlimgen Promotion vorbehalten.

2.3. Sollte es nicht zur Auftragserteilung an Schlimgen Promotion kommen, verpflichtet sich der Auftraggeber dieser Werke, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Texte und Layouts weder original noch in umgeänderter Form zu verwenden.

2.4. Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine komplette oder teilweise Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Texte und Layouts bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Promotion Schlimgen.

2.5. Schlimgen Promotion ist berechtigt, die von ihr realisierten Projekte auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Photo-, Film- und Videoaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken kann Schlimgen Promotion verbreiten oder veröffentlichen. Dies gilt ohne Einschränkung der räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereiche.

2.6. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet derartige Pressemitteilungen Schlimgen Promotion anzuzeigen und auf Wunsch ein Duplikat zur Verfügung zu stellen. Schlimgen Promotion ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.

3. Zahlungsbedingungen und Konditionen

3.1. Schlimgen Promotion erstellt eine ordentliche Abrechnung. Alle angebotenen Preise für Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto. Der Gesamtbetrag ist - falls nicht anders vereinbart - zahlbar ohne Abzüge:

- Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge

- bei Neukunden werden 20% der Auftragssumme bei Vertragsabschluss fällig

- Bei Verlegung von Terminen durch den Kunden ist pro Tag eine Änderungspauschale von 20 € zu entrichten

- Bei Vorkassenleistung ist der Betrag zum 01. des Monats fällig, in dem die Leistung erbracht wird

- Wurde eine Ausfallversicherung abgeschlossen, gelten deren Bestimmungen abweichend

3.2. Wird eine Aktion mit einem Vorlauf von weniger als 7 Tagen storniert, sind auch hier die vollen Tagessätze zu bezahlen.
Stornierte Termine mit einem längeren Vorlauf werden mit 50% der vereinbarten Vergütung berechnet.
Die Agentur ist berechtigt Termine zu verschieben.
Werden für die vereinbarten Termine Orte und Daten durch den Kunden verschoben, wird eine Bearbeitungspauschale von 30 € pro Tag erhoben.
Werden aufgrund von Budgetzusagen, diese im Laufe des Jahres gekürzt oder gestrichen, ist die Agentur berechtigt ein Ausfallgeld in Höhe des halben Tagessatzes zu erheben.

3.3. Für Budgets, die für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden gilt Folgendes:
Die Agentur stellt für den Aktionszeitraum dem Budget entsprechend Tage zur Verfügung.
Werden diese innerhalb dieses Zeitraumes nicht abgefordert, verfallen diese und sind nicht übertragbar.

3.4. Beim Engagement von Künstlern über die Agentur muß Schlimgen Promotion Künstlersozialabgaben gemäß den von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen an die Künstlersozialkasse abführen. Schlimgen Promotion behält sich vor, diese an den Auftraggeber weiter zu berechnen. Zusätzlich wird die gesetzliche, in Deutschland abzuführende Mehrwertsteuer, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte, fällig. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat Schlimgen Promotion Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.

3.5. Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Die Reisen werden in der Regel folgendermaßen erfolgen: Fahrten mit Kraftfahrzeugen werden zur Zeit mit 0,32 EUR/km berechnet, Bahnreisen erfolgen in der 2. Klasse und Flüge innerhalb Europas, sowie Interkontinental-Flüge erfolgen in der Economy Class.

3.6. Anfallende Wasser-, Energie und Abfallkosten übernimmt der Kunde. Ebenso eventuell anfallende veranstaltungsbedingte GEMA - Gebühren.

3.7. Alle Aufwendungen und Auslagen von Promotion Schlimgen, die nicht nach jeweiliger Leistungsbeschreibung Schlimgen Promotion zuzuordnen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.

3.8. Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, werden auch dann zusätzlich an den Auftraggeber berechnet, wenn Schlimgen Promotion nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift. Schlimgen Promotion behält sich vor, Arbeiten, die im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte vergeben werden kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und gesondert mit dem Kunden abzurechnen.

3.9. Schlimgen Promotion wird bei Zahlungsverzug Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen berechnen.

3.10. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Personal, welches über Schlimgen Promotion vermittelt und eingesetzt wurde, nicht von Kunden direkt angefragt oder gar gebucht werden darf. Bei Zuwiderhandlung hat Schlimgen Promotion das Recht, 5.000,00 € Schadensersatz pro abgeworbener Person zu verlangen.

3.11. Für Promoter besteht kein Anspruch auf Leistung  gegenüber Schlimgen Promotion, soweit deren Kunde die Zahlung der Leistung nicht erbringt.

4. Durchführung und Organisation

4.1. Basis der jeweilig durchzuführenden Veranstaltungen ist ein Konzept, welches vom Vertragspartner abgenommen wurde. Zusätzliche Bestandteile sind eine ausführliche, mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan und ein rechtsgültiger Auftrag in Form eines Vertrages. Die Gestaltung und Durchführung der Veranstaltung erfolgt auf Basis dieser Grundlagen. Wesentliche Änderungen erfolgen schriftlich.

4.2. Schlimgen Promotion ist in der Durchführung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei und unterliegt dabei keinerlei künstlerischen Weisungen eines Dritten.

4.3. Die Veranstaltungs- und Ausstellungsräume an den Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen haben allen Beauftragten und Mitarbeitern von Schlimgen Promotion durch den Kunden zugänglich gemacht zu werden. Dies beinhaltet auch den Auf- und Abbau von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von Beleuchtungs- und Beschallungstechnik, sowie Bühnenproben.

4.4. Der Abschluss aller zur Durchführung und Erfüllung des Auftrages notwendigen Verträge erfolgt im Auftrag und im Namen des Kunden. Schlimgen Promotion wird hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die notwendig und zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. Schlimgen Promotion ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsbefugt.

4.5. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat ganz oder teilweise vereitelt, so behält Schlimgen Promotion den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Schlimgen Promotion wird jedoch das anrechnen, was durch die Befreiung von der Leistung und durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erspart werden kann. Das Wetterrisiko bei Open - Air - Veranstaltungen trägt der Kunde.

4.6. Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch Schlimgen Promotion oder deren Beauftragte in Folge von Krankheit oder höherer Gewalt, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Schlimgen Promotion wird dem Kunden die Hinderungsgründe unverzüglich per Fax oder Telefon mitteilen, und wenn gefordert, entsprechend nachweisen (ärztliche Attest, etc.).

4.7. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen verhindert, die keiner der beiden Vertragspartner zu verantworten hat, so behält Schlimgen Promotion dennoch den Anspruch auf die bereits fälligen Honorare gemäß Zahlungsplan. Für die Leistungen von Promotion Schlimgen, die nach der zuletzt fälligen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht wurde, steht Schlimgen Promotion Honoraranteil entsprechend der Leistung zu.

5. Haftung

5.1. Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von Schlimgen Promotion verursacht wurden, kann Schlimgen Promotion nur bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung haftbar gemacht werden. Es sei denn, es stehen dieser Handlung zwingende gesetzliche Gründe entgegen.

5.2. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Kunde. Dies betrifft auch in vollem Umfang die Haftung für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von Promotion Schlimgen. Schlimgen Promotion übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Glasbruch, Schwund und Kosten, die durch eventuelle Beschädigungen der Räume, des Geländes oder unterirdischer Leitungen durch Installation von Messeständen, Zelten, Bühnen etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

5.3. Bei schuldhafter Nichterfüllung oder im Falle schuldhafter Vertragsverletzung durch Promotion Schlimgen, haftet diese nur bis maximal zu der Höhe des vereinbarten Honorars. Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber Schlimgen Promotion ist somit ausgeschlossen. Bei Vertragsverletzung durch Schuld des Kunden ist Schlimgen Promotion nicht zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet.

5.4. Schlimgen Promotion haftet insbesondere nicht für die Leistungsbereitschaft und die Leistungsfähigkeit sowie Mängel in der Leistung von Dritten und deren Beauftragten. Dies gilt auch für die Pünktlichkeit der Leistung dieser Person oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. Ebenso haftet Schlimgen Promotion nicht für die Erfüllung eines Sponsorenkonzeptes. Sollten zwingende gesetzliche Regelungen diesen Haftungsausschlüssen entgegenstehen oder sollten die Leistungsstörungen aufgrund von Vorsatz oder Nachlässigkeit der Schlimgen Promotion entstanden sein, so verlieren diese Haftungsausschlüsse ihre Gültigkeit.

5.5. Schlimgen Promotion ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der von Schlimgen Promotion entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung jeglicher Art ist in jedem Falle ausgeschlossen wenn Promotion Schlimgen, trotz vorgebrachter Bedenken, auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen durchführt. In diesem Falle hat der Kunde Schlimgen Promotion von Rechten Dritter, die aufgrund der durchgeführten Maßnahme gegen sie geltend gemacht werden, freizustellen.

5.6. Soweit Schlimgen Promotion zur Erfüllung des Vertrages im Namen des Kunden, Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsmäßige Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. Insbesondere nicht dazu verpflichtet ist Schlimgen Promotion die Durchführung dieser Verträge zu überwachen, da derart von Ihr beauftragte Dritte im Verhältnis von Schlimgen Promotion um Kunden keine Erfüllungshilfe von Schlimgen Promotion Agentur ist.

6. Sonstiges

6.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinerlei Auskünfte über vereinbarte Honorare Dritten gegenüber zu geben.

6.2. Beide Vertragsparteien sichern sich Vertraulichkeit über alle Vertragsinhalte im Rahmen der Zusammenarbeit zu.

6.3. Durch Auftragserteilung berechtigt der Auftraggeber Schlimgen Promotion widerruflich seinen Namen und sein Logo als Referenz zu verwenden.

6.4. Sollten Ihnen Verletzungen dieser AGB bekannt sein, so informieren Sie bitte Promotion Schlimgen. Eine Garantie für die Einleitung von Maßnahmen wird jedoch nicht gegeben.

6.5. Der Verzicht von Schlimgen Promotion Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder die entsprechende Bestimmung dar.

6.6. Werden diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.

6.7. Diese AGB fassen nur allgemeine Rahmenbedingungen ab. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluss gesondert vermerkt.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von beiden Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, wobei diese dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen muss.

7.2. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

7.3. Diese Vereinbarung, sowie das gesamte Rechtsverhältnis, zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig - das Amtsgericht Siegburg, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.



Niederkassel, Juli 2017

Schlimgen Promotion

Diplom Verwaltungswirtin
Inh. Petra Wiedenhöfer